Barrierefreie Website in Österreich: Was gilt, wen es betrifft und was es kostet

Seit 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet das: Handlungsbedarf. Für andere: abwarten, aber vorbereiten. Und für alle, die gerade eine Website neu bauen oder überarbeiten: jetzt den richtigen Zeitpunkt nutzen.

Dunkle Werkbank mit Tablet, Website-Prüfkarten, Checkliste, Lupe und orangefarbenen Markierungen zur Barrierefreiheit.
Inhalt
  1. 01 Was eine barrierefreie Website konkret bedeutet
  2. 02 Das Barrierefreiheitsgesetz: Was seit Juni 2025 gilt
  3. 03 Barrierefreiheit lohnt sich auch ohne gesetzliche Pflicht
  4. 04 Barrierefreie Website Checkliste: Was Ihr prüfen solltet
  5. 05 Was kostet eine barrierefreie Website in Österreich?
  6. 06 Wann ist der richtige Zeitpunkt?
  7. 07 Wann ist eine Website barrierefrei?
  8. 08 FAQ zu barrierefreien Websites in Österreich

Was eine barrierefreie Website konkret bedeutet

Barrierefreiheit klingt nach Spezialthema. Ist es aber nicht. Eine barrierefreie Website ist schlicht eine, die mehr Menschen ohne besondere Erschwernis nutzen können.

Das betrifft Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen, Hörbehinderungen oder kognitiven Besonderheiten. Aber auch: ältere Nutzer, Menschen mit gebrochener Hand, jemand im hellen Sonnenlicht mit schlechtem Display-Kontrast oder jemand, der gerade kein Headset zur Hand hat.

Die technische Basis dafür heißen WCAG, kurz für Web Content Accessibility Guidelines. Diese internationalen Richtlinien beschreiben vier Grundprinzipien, die eine Website erfüllen soll:

Wahrnehmbar

Inhalte sind auch ohne Farbe, Bild oder Ton verständlich

Bedienbar

die Website funktioniert auch mit Tastatur, ohne Maus

Verständlich

Texte, Formulare und Fehlermeldungen sind klar

Robust

die Seite funktioniert mit verschiedenen Browsern und Hilfstechnologien

Praktisch heißt das: Bilder mit Alternativtexten, lesbare Kontraste, sichtbare Fokuszustände, klar beschriftete Buttons, verständliche Formulare, logische Überschriftenstruktur. Kein Hexenwerk, aber es braucht Planung.

Das Barrierefreiheitsgesetz: Was seit Juni 2025 gilt

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Seit 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen die neuen Anforderungen erfüllen.

Für Websites relevant ist vor allem der Bereich digitale Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Das betrifft unter anderem:

  • Online-Shops
  • Online-Buchungssysteme (Hotels, Veranstaltungen, Dienstleistungen)
  • Streaming-Dienste
  • Bankdienstleistungen und Finanzprodukte
  • Apps in diesen Bereichen

Wer ist ausgenommen? Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei bestimmten Dienstleistungskategorien ausgenommen. Aber: Diese Ausnahme gilt nicht pauschal und nicht für alle Bereiche. Was konkret für Euer Unternehmen gilt, sollte im Zweifelsfall juristisch geprüft werden. Das können wir nicht für Euch entscheiden.

Was wir sagen können: Wer einen Webshop, eine Online-Buchungsplattform oder ähnliche digitale Services betreibt, sollte das Thema ernst nehmen, unabhängig davon, ob die Verpflichtung rechtlich zweifelsfrei greift.

Barrierefreiheit lohnt sich auch ohne gesetzliche Pflicht

Viele Unternehmen fragen sich, ob sie wirklich betroffen sind. Die ehrlichere Frage wäre: Was kostet es, es zu ignorieren?

Barrierefreiheit verbessert regelmäßig Dinge, die ohnehin optimiert werden sollten:

Bessere Struktur: klare Überschriften, logischer Seitenaufbau, verständliche Texte. Das hilft Besuchern und Suchmaschinen.

Bessere Formulare: Labels, Fehlermeldungen, klare Pflichtfelder. Das senkt Formular-Abbrüche.

Bessere mobile Nutzung: Tastaturbedienung und Touch-Bedienung gehen oft Hand in Hand.

Besseres SEO: Alternativtexte, Seitenstruktur, Ladezeiten. Was Google gut findet, hilft auch barrierefreier Nutzung.

Eine barrierefreie Website ist keine Zusatzschicht. Sie ist eine bessere Website.

Barrierefreie Website Checkliste: Was Ihr prüfen solltet

Kein Ersatz für eine vollständige Prüfung, aber ein guter Einstieg:

Kontraste Sind Texte, Buttons und Links gut lesbar? Der Mindestkontrast nach WCAG 2.1 AA liegt bei 4,5:1 für normalen Text. Gratis-Tools wie der WebAIM Contrast Checker zeigen das sofort.

Alternativtexte Haben alle inhaltlich relevanten Bilder einen Alternativtext? Dekorative Bilder können mit leerem Alt-Attribut (`alt=““`) als solche markiert werden.

Überschriftenstruktur Gibt es genau eine H1 pro Seite? Folgen H2, H3 in logischer Reihenfolge? Werden Überschriften nicht nur fürs Styling verwendet?

Tastaturbedienung Könnt Ihr Eure Website komplett mit Tab-Taste und Enter navigieren? Sind Menüs, Buttons, Formulare und Dialoge erreichbar?

Fokuszustände Ist sichtbar, welches Element gerade fokussiert ist? Das Standard-Browser-Highlight sollte nicht per CSS entfernt werden.

Formulare Hat jedes Eingabefeld ein sichtbares Label? Werden Pflichtfelder klar markiert? Sind Fehlermeldungen verständlich, nicht nur ein rotes Feld, sondern ein erklärter Text?

Farbe als einziges Informationsmittel Werden wichtige Informationen ausschließlich über Farbe vermittelt? Wenn ja, braucht es eine Alternative (Text, Symbol, Muster).

Videos und Medien Haben relevante Videos Untertitel? Gibt es bei Audio-Inhalten Transkripte?

Was kostet eine barrierefreie Website in Österreich?

Das hängt stark davon ab, ob eine neue Website gebaut oder eine bestehende nachgerüstet wird.

AusgangslageTypischer Aufwand
Neue Website mit Barrierefreiheit von Anfang an+10 bis 25 % auf den Basispreis
Barrierefreiheits-Audit einer bestehenden Website500 bis 2.000 Euro
Nachträgliche Verbesserungen (kleine Website)800 bis 3.000 Euro
Nachträgliches Retrofit (komplexe Website oder Shop)2.000 bis 8.000 Euro+

Der günstigste Weg: Barrierefreiheit bei einem Relaunch oder Neubau von Anfang an einplanen. Was nachträglich korrigiert werden muss, ist fast immer teurer als was von Beginn an richtig gemacht wird.

Mehr zu den Gesamtkosten einer professionellen Website: Was kostet eine Website in Österreich?

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Wenn Ihr einen Relaunch plant: jetzt. Barrierefreiheit lässt sich bei einem Relaunch ohne großen Mehraufwand einbauen. Danach nachrüsten kostet mehr.

Wenn Ihr einen Webshop oder Buchungstool betreibt: jetzt prüfen lassen. Das Gesetz gilt bereits. Auch wenn Ihr nicht sicher seid, ob Ihr betroffen seid: eine Prüfung klärt das.

Wenn Eure Website gerade gut funktioniert: trotzdem sinnvoll, einen Check zu machen. Viele Barrieren entstehen unbemerkt durch Theme-Updates, Inhaltspflege oder neue Komponenten.

Wenn Ihr gerade dabei seid, eine neue Website zu bauen: lasst Barrierefreiheit direkt in die Planung einfließen. Struktur, Farben, Designsystem, Formularlogik, Editor-Templates. Das lässt sich einplanen, nicht aufkleben.

Wann ist eine Website barrierefrei?

Eine Website gilt dann als barrierefrei, wenn sie die WCAG-Erfolgskriterien auf dem geforderten Konformitätslevel erfüllt. Für die meisten Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsgesetz ist das WCAG 2.1 Level AA der Maßstab.

Das bedeutet konkret: Die Website muss eine definierte Reihe von Erfolgskriterien bestehen: von Kontrastwerten über Tastaturnavigation bis zu Alternativtexten und verständlichen Formularen. „Erfüllt“ heißt nicht „perfekt“, aber jeder Verstoß gegen ein Kriterium ist eine nachweisbare Barriere.

Was nicht ausreicht: – Ein Accessibility-Plugin oder Overlay ersetzt keine korrekte Grundstruktur – Gute Absichten zählen nicht, es geht um das messbare Ergebnis – Eine einmalige Prüfung reicht langfristig nicht. Jedes Content-Update kann neue Barrieren erzeugen

Was zählt: – Automatisierte Tests via WAVE, axe oder Lighthouse (decken ca. 30–40 % der möglichen Probleme ab) – Manuelle Prüfung durch eine erfahrene Person (deckt den Rest) – Regelmäßige Wiederholung bei größeren inhaltlichen Änderungen

Vollständig barrierefrei ist eine Website dann, wenn eine Prüfung keine Verstöße gegen die geforderten Kriterien ergibt, oder wenn vorhandene Ausnahmen begründet dokumentiert sind. Mehr zur konkreten Prüfung: Website barrierefrei testen

FAQ zu barrierefreien Websites in Österreich

Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für mein Unternehmen? Das hängt von Branche, Angebot, Unternehmensgröße und konkreten digitalen Diensten ab. Webshops, Online-Buchungssysteme und ähnliche B2C-Dienstleistungen sind typischerweise betroffen. Kleinstunternehmen unter zehn Mitarbeitern und zwei Millionen Euro Umsatz können ausgenommen sein, aber nicht pauschal und nicht in allen Kategorien. Eine rechtliche Einschätzung ist im Zweifelsfall sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 und WCAG 2.2? WCAG 2.2 ist die aktuelle Version (veröffentlicht Oktober 2023) und enthält einige neue Erfolgskriterien, vor allem rund um Tastaturbedienung, Fokuszustände und kognitive Zugänglichkeit. Für die meisten Websites ist WCAG 2.1 Level AA der Ausgangspunkt, das deckt sich weitgehend mit dem, was rechtlich und praktisch erwartet wird.

Reicht ein Accessibility-Overlay oder -Plugin? Nein. Plugins wie UserWay oder AccessiBe können einzelne Funktionen ergänzen, ersetzen aber keine saubere Grundstruktur. Ein schlechtes Kontrastverhältnis oder fehlende Tastaturnavigation wird durch kein Plugin behoben. Dazu kommt: Overlays können selbst neue Barrieren erzeugen und sind unter Accessibility-Experten umstritten.

Wie lange dauert ein Barrierefreiheits-Audit? Für eine typische KMU-Website: zwei bis fünf Werktage, je nach Seitenumfang, Komplexität und Tiefe der Prüfung. Ein Audit endet mit priorisierten Empfehlungen: was kritisch ist, was mittelfristig wichtig ist, was optional wäre.

Muss auch mein Impressum oder die Datenschutzerklärung barrierefrei sein? Technisch sollten alle öffentlichen Seiten grundlegende Zugänglichkeit bieten: lesbarer Text, verständliche Struktur, navigierbar. Die besonders detaillierten Anforderungen betreffen vor allem interaktive Dienste wie Formulare, Shops und Buchungssysteme.

Häufige Fragen

Was Du noch wissen solltest.

  • 01 Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für mein Unternehmen?

    Das hängt von Branche, Angebot, Unternehmensgröße und konkreten digitalen Diensten ab. Webshops, Online-Buchungssysteme und ähnliche B2C-Dienstleistungen sind typischerweise betroffen. Kleinstunternehmen unter zehn Mitarbeitern und zwei Millionen Euro Umsatz können ausgenommen sein, aber nicht pauschal und nicht in allen Kategorien. Eine rechtliche Einschätzung ist im Zweifelsfall sinnvoll.

  • 02 Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 und WCAG 2.2?

    WCAG 2.2 ist die aktuelle Version (veröffentlicht Oktober 2023) und enthält einige neue Erfolgskriterien, vor allem rund um Tastaturbedienung, Fokuszustände und kognitive Zugänglichkeit. Für die meisten Websites ist WCAG 2.1 Level AA der Ausgangspunkt, das deckt sich weitgehend mit dem, was rechtlich und praktisch erwartet wird.

  • 03 Reicht ein Accessibility-Overlay oder -Plugin?

    Nein. Plugins wie UserWay oder AccessiBe können einzelne Funktionen ergänzen, ersetzen aber keine saubere Grundstruktur. Ein schlechtes Kontrastverhältnis oder fehlende Tastaturnavigation wird durch kein Plugin behoben. Dazu kommt: Overlays können selbst neue Barrieren erzeugen und sind unter Accessibility-Experten umstritten.

  • 04 Wie lange dauert ein Barrierefreiheits-Audit?

    Für eine typische KMU-Website: zwei bis fünf Werktage, je nach Seitenumfang, Komplexität und Tiefe der Prüfung. Ein Audit endet mit priorisierten Empfehlungen: was kritisch ist, was mittelfristig wichtig ist, was optional wäre.

  • 05 Muss auch mein Impressum oder die Datenschutzerklärung barrierefrei sein?

    Technisch sollten alle öffentlichen Seiten grundlegende Zugänglichkeit bieten: lesbarer Text, verständliche Struktur, navigierbar. Die besonders detaillierten Anforderungen betreffen vor allem interaktive Dienste wie Formulare, Shops und Buchungssysteme.

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